Massenklage hat Erfolg – Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig
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Im Vorfeld hatten rund 35.000 Bürger gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt. Und diese größte Klage in der Geschichte des Gerichtes hatte nun Erfolg.
In ihrer Begründung sagten die Richter, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen “besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis” handelt. Bundesverfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier sagte wörtlich: “Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammensätzen einsetzen muss”.
Wie die Bildzeitung weiter mitteilt, hat es auch schon Reaktionen auf das heutige Urteil gegeben. So sagte Claudia Roth (Grüne): “Es hat sich gelohnt, dass sich 35.000 Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt haben.”
Die Bundesregierung muss nun das Gesetz nachbessern. Wie diese Nachbesserung aussieht, bleibt abzuwarten. Vorerst müssen alle bisher gespeicherten Internet- und Telefondaten sofort gelöscht werden.